Hauptmenü

Fahrzeugprüfung

Prüfungsintervalle

Zulassungsbestimmungen

Zum Zeitpunkt der Zulassung eines Fahrzeuges das dem jährlichen Prüfungsintervall untersteht, darf die letzte Prüfung nicht mehr als ein Jahr zurück liegen.

Für alle anderen Fahrzeuge gilt:
Zum Zeitpunkt der Zulassung darf die letzte Prüfung nicht ausserhalb des Prüfungsintervalls liegen oder durch ein Strassenverkehrsamt gesperrt sein.

Prüfungsintervalle
FahrzeugartPrüfungsintervall in Jahren
  • Fahrzeuge zum berufsmässigen (gewerbsmässigen) Personentransport, ausgenommen Fahrzeuge, die nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d ARV2 verwendet werden.
  • Gesellschaftswagen
  • Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter, für die gemäss ADR/SDR eine jährliche Nachprüfung erforderlich ist.
  • Anhänger zum Personentransport
1 / 1 / 1 / 1
  • Lastwagen (Vmax. > 45 km/h) *
  • Sattelschlepper (>3.5 t und Vmax. > 45 km/h) *
  • Sachentransportanhänger (>3.5 t und Vmax. > 45 km/h) *
  • In diese Kategorie gehören die gefährlichen Güter (Stückgut)
2 / 2 / 1 / 1
  • Kleinbusse
  • Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum
  • Lieferwagen
  • Lastwagen (Vmax. < 45 km/h )
  • Sattelschlepper (<3.5 t oder Vmax. < 45 km/h)
4 / 3 / 2 / 2
  • Motorräder
  • Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
  • Leichte und schwere Personenwagen
  • Sachentransport- und Wohnanhänger (0.751 t - 3.5 t)
5 / 3 / 2 / 2
  • Gewerbliche Traktoren
  • Arbeitsmaschinen
5 / 3 / 3 / 3
  • Motorkarren
  • Arbeitskarren
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Motoreinachser
  • Anhänger all dieser Fahrzeugarten
  • Arbeitsanhänger (ausgenommen Feuerwehr und Zivilschutz)
5 / 5 / 5 / 5