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Lernfahrausweis

Gültigkeit - Neuerteilung

Wichtige Informationen zur Gültigkeitsdauer und zur wiederholten Beantragung des Lernfahrausweises.

Ein Lernfahrausweis ist grundsätzlich je nach Kategorie zwischen 4 Monaten und 2 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer ist direkt auf dem Ausweis ersichtlich

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Lehrfahrausweis für die entsprechende Kategorie beantrag werden. Verlängerungen bestehender Lernfahrausweise sind nicht möglich. Die Bestellung eines 2. Lernfahrausweises infolge Ablaufs wird gleich behandelt, wie eine Neubewerbung. Daher muss allenfalls:

  • Nothilfe- und Verkehrskunde-Kurs wiederholt werden, wenn deren Gültigkeit (Nothilfe: 6 Jahre, Verkehrskunde: 2 Jahre; absolvierte Verkehrskunde ab 1.1.2021 unbeschränkte Gültigkeit) abgelaufen ist, und der/die Bewerber/in nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A/A1, B/B1, C/C1, D/D1 ist.
  • die Theorieprüfung wiederholt werden, wenn der/die Bewerber/in nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A/A1, B/B1, C/C1, D/D1 ist. Absolvierte Theorieprüfungen ab 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
  • die praktische Grundschulung wiederholt werden, sofern diese mehr als ein Jahr zurückliegt. Absolvierte Grundschulungen ab 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
  • ein Sehtest gemacht werden, sofern er länger als 24 Monate zurückliegt.

Allfällige ungenügende theoretische oder praktische Prüfungen verfallen hingegen nicht und werden nach der Neuerteilung mitgezählt.

Bitte beachten Sie, dass ohne Weiterungen maximal zwei Mal hintereinander ein Lernfahrausweis der gleichen Kategorie beantragt werden kann.

Beim dritten Gesuch gilt es eine Wartefrist von zwei Jahren abzuwarten oder dem Gesuch eine positive verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung beizulegen.

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