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Lernfahrausweis

Motorrad-Grundkurs

Bei den Kategorien A1 und A muss innerhalb von vier Monaten nach Ausstellen des Lernfahrausweises der praktische Grundkurs bei einer Fahrschule absolviert werden.

Der Umfang dieses Kurses beträgt für alle Motorradkategorien (A1, A35kW, A) zwölf Stunden. Danach verlängert sich der Lernfahrausweis um ein Jahr.

Bei der Absolvierung des Grundkurses gilt es zu beachten, dass das Fahrzeug auch dem entsprechenden Grundkurstyp entspricht.

Ein mit dem Lernfahrausweis verbunden Grundkurs des Kategorie A1 muss auch mit einem Fahrzeug der Kategorie A1 absolviert werden.
Ferner ist ein abgeschlossener Grundkurs Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Prüfung.

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