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Schifffahrt

Prüfung eines Schiffes

Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.

Hinweis:Prüfintervalle für Elektrische Installationen und Flüssiggasinstallationen

Elektrische Installationen: 10 Jahre, bei Halterwechsel 5 Jahre Flüssiggasinstallationen: 3 Jahre