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Strassenverkehr

Prüfung eines Schiffes

Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.

Prüfintervalle für Elektrische Installationen und Flüssiggasinstallationen

Elektrische Installationen: 10 Jahre, bei Halterwechsel 5 Jahre Flüssiggasinstallationen: 3 Jahre