Prüfintervalle für Elektrische Installationen und Flüssiggasinstallationen
Elektrische Installationen: 10 Jahre, bei Halterwechsel 5 Jahre Flüssiggasinstallationen: 3 Jahre
Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.
Elektrische Installationen: 10 Jahre, bei Halterwechsel 5 Jahre Flüssiggasinstallationen: 3 Jahre