Hauptmenü

Prüfung eines Schiffes

Abgaswartung

Für alle Motoren muss ein gültiges Abgaswartungsdokument mitgeführt werden.

Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der Schweiz die neue Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV). Darin ist auch die Abgasuntersuchung geregelt.

Fristen für die Abgasuntersuchung

  • 36 Monate für Schiffe zum privaten Gebrauch
  • 12 Monate für Fahrgastschiffe, Schiffen für den gewerbsmässigen Personentransport von bis zu 12 Fahrgästen sowie für Miet- und Güterschiffe