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Datenschutzverletzung «Xplain-Hack»
Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz hat eine Empfehlung zu Handen des Departements Volkswirtschaft und Inneres erlassen.
Link zur Empfehlung.
Was ändert das revidierte Datenschutzgesetz für öffentliche Organe im Kanton Aargau
Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für Privatpersonen sowie Bundesbehörden.
Für die öffentlichen Organe des Kantons Aargau ist unverändert das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen anwendbar (IDAG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt vor, wenn das öffentliche Organ am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnimmt und dabei privatrechtlich und nicht in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe handelt (§ 2 Abs. 3 IDAG). In solchen Fällen ist das DSG anwendbar. Die kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz ist auch in diesen Fällen zuständig für Aufsicht und Beratung.
Weitere Informationen zum neuen Datenschutzgesetz:
EDÖB - Wichtige Neuerungen zum revidierten DSG
Bundesamt für Justiz BJ - Fragen und Antworten zum Datenschutz
Sichere Nutzung von Audio- und Videokonferenzlösungen
Merkblatt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten