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Arbeitsbedingungen

Das Arbeitsgesetz

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) hat den Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen zum Arbeitnehmerschutz in den Betrieben umzusetzen.

Arbeitsgesetzbuch
© AWA

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten, anderseits Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz.

Eine Übersicht der umzusetzenden Regelungen verschafft die Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Das tut die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA)

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht prüft die Gesuche für besondere Arbeitsformen wie Nacht-, Sonntags- oder Schichtarbeit. Der Arbeitgebende muss den Schutz für Jugendliche und Schwangere und stillende Mütter gewährleisten (siehe "Sonderschutz").

Sonderschutz

Der Betrieb ist verantwortlich, Arbeitnehmende vor Gefahren zu schützen. Er muss die dazu nötigen Massnahmen ergreifen. Bei gefährlichen oder schmutzigen Arbeiten sind Schutzausrüstungen, Arbeitskleider oder Arbeitsanweisungen erforderlich, damit Unfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen vermieden werden können. Wir kontrollieren, ob die Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sind.

Wir beraten Sie gerne, falls Sie Fragen zum Arbeitsgesetz und zum Gesundheitsschutz haben. Melden Sie uns, wenn im Betrieb, in dem Sie arbeiten, das Arbeitsgesetz oder der Gesundheitsschutz nicht eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsgesetz ArG (SR 822.11)