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Gesellschaftsformen & Steuern

Schweizerische Gesellschaften - Gründung leicht gemacht

Gesellschaftsformen

Welche Gesellschaftsform Sie auch wählen, die Gründung einer schweizerischen Gesellschaft erfolgt schnell, unbürokratisch und kostengünstig!

Informationen

Schnelle Gründung

Die Gründung einer Schweizerischen AG oder GmbH geht schnell. Liegen alle Unterlagen vor, dauert die Gründung maximal zwei bis vier Wochen. Die Eintragung einer Einzelunternehmung ist noch viel schneller möglich.

Unbürokratischer Aufwand

Die Gründung einer Gesellschaft erfordert in der Schweiz die Eintragung in das Handelsregister. Die Einzelunternehmung muss dagegen erst ab einem Jahresumsatz von Fr. 100'000.– eingetragen werden. Anders als in Deutschland ist kein spezielles Bewilligungsverfahren und keine Mitgliedschaft in Branchenverbänden oder Kammern notwendig.

Kostengünstige Gründung

Die Kosten einer Gründung liegen grundsätzlich unter Fr. 3'000.–, wenn keine ausserordentlichen Zusatzaufwendungen nötig werden. Je nach Rechtsform und Beratungsaufwand variieren die Kosten jedoch.

Weitere wertvolle Links

Eine AG, GmbH oder Einzelunternehmung ist für Sie nicht geeignet? Sie benötigen Beratung, welche Gesellschaftsform zu Ihrem Vorhaben passt? Kontaktieren Sie einfach das Beratungsteam der Standortförderung. Zusätzlich können Sie kostenfrei das Handbuch für Investoren (PDF, 8,5 MB) bei uns herunterladen. Darin finden Sie weitere, zusätzliche Informationen und hilfreiche Tipps.

Die Steuern im Kanton Aargau – attraktive Steuertarife garantiert

Der Aargau kennt im Vergleich zu anderen Kantonen in der Schweiz besonders grosszügige Abzugsmöglichkeiten bei den Unternehmenssteuern und den Individualsteuern. Ihr Vorteil: Sie profitieren von einem attraktiven Steuertarif! Gern bespricht die Standortförderung mit Ihnen Ihre Steuersituation und vermittelt Ihnen sowohl den Kontakt zum Kantonalen Steueramt als auch, auf Wunsch, zu Steuerexperten.

Die Steuern im Kanton Aargau im Überblick

Neugründungen

Neu gegründete Unternehmen und Start-ups sind während fünf Jahren von der Mindestbesteuerung befreit.

Mindessteuer

Kapitalgeschellschaften und Genossenschaften entrichten als Mindeststeuer nach § 88 StG (einfache Kantonssteuer)

  • 500 Franken für Kapitalgesellschaften

  • 100 Franken für Genossenschaften

Gewinnsteuer

Der Gewinnsteuertarif beträgt für Unternehmen mit einem Gewinn über 250'000 Franken seit Anfang 2024 15.1 Prozent.

Vorteile im Aargauer Steuersystem

  • Möglichkeit eines Tax Rulings
  • Anrechnung der Gewinnsteuer auf die Kapitalsteuer
  • gewinnsteuerlicher Abzug bis zu 70% für Forschungs- & Entwicklungsaufwand
  • Anrechnung der Gewinne aus Patenten bis zu 90% an die Gewinnsteuer
  • Deutlich tiefere effektive Grenzsteuersätze auf Unternehmensniveau als im Ausland
  • Familienfreundliche Einkommenssteuern
  • Hohe Freibeträge bei der Vermögenssteuer
  • Vorteilhafter Vollsplitting-Tarif bei Verheirateten, den in dieser Form die wenigsten Schweizer Kantone kennen
  • Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern für Nachkommen und Ehegatten

Hinweis zur Mehrwertsteuerpflicht

Genaue Prüfung der Mehrwertsteuer-Pflicht

Ausländische Unternehmen müssen klären, ob sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind. Erbringt ein Untenehmen in der Schweiz Leistungen, so muss das Unternehmen die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten. Unternehmen, die jährlich insgesamt weniger als Fr. 100'000.– steuerbaren Umsatz innerhalb der Schweiz erzielen, sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Die Anmeldung für die Mehrwertsteuer sowie weitere Informationen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen

Dekret über die Möglichkeit von Steuererleichterungen (SR 651.110) (PDF, 2 Seiten, 12 KB)