Hervorgehoben:Zuständigkeit
Die Schlichtungskommission ist zuständig für Mitarbeitende, die beim Kanton Aargau angestellt sind, sowie für Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter, Assistenzpersonen oder externe Fachpersonen am Kindergarten, an einer Volksschule, an einer kantonalen Schule gemäss Schulgesetz oder an einer kantonalen Berufsschule.