Ansichtsbild: |
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Typologie |
Nutzung (Stufe 1): | Profane Wohnbauten |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Altstadthaus |
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Schutz / Status |
Kantonale Unterschutzstellung (DSI): | 6/16/1947 |
Kategorie Inventar Kulturgüterschutz: | B (regionale Bedeutung) |
Kantonaler Schutzumfang: | Integral |
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Dokumentation |
Entstehungszeitraum: | No information given |
Bau- und Nutzungsgeschichte: | Das Haus Niklausstiege 5 war im 17. und 18. Jahrhundert wohl ein obrigkeitliches Haus, in dem ein Weibel der regierenden Orte wohnte. 1941 wurden im Rahmen eines Wohnungsumbaus im zweiten Obergeschoss auch das Treppenhaus und das damals etwas höher gelegte Dach erneuert. Zusammen mit den vier weiteren an die Treppe zur Schlossruine Stein anstossenden Bauten wurde das Haus 1947 unter Denkmalschutz gestellt. 1974 wurde auf der Westseite ein Giebelfenster geöffnet, 2005 in der südlichen Dachfläche eine Schleppgaube eingebaut. |
Beschreibung: | Das insgesamt stark erneuerte und veränderte Haus bildet das obere Ende der Baugruppe, welche den steilen Treppenweg zur Burgruine Stein in seinem unteren Bereich säumt. Im Innern weist es noch Balkendecken und eine Wandmalerei aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf, die 1941 an der südseitigen Fachwerkwand des zweiten Obergeschosses freigelegt wurde. Das in Kaseintechnik ausgeführte Bild zeigt in zwei Reihen je vier Fahnen, die im Ersten Villmerger Krieg von 1656 durch das katholische Heer erbeutet wurden. |
Reproduktionsbestimmungen: | © Kantonale Denkmalpflege Aargau |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=20532 |
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