INV-BIW915 Seegerichtssteine, 1596 (Dossier (Bauinventar))

Archive plan context


Ansichtsbild:
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Identifikation

Signatur:INV-BIW915
Signatur Archivplan:BIW915
Titel:Seegerichtssteine
Bezirk:Kulm
Gemeinde:Birrwil
Ortsteil / Weiler / Flurname:Am See
Adresse:Bei der Schifflände
Parzellen-Nr.:205, 406, 408
Koordinate E:2657758
Koordinate N:1238128
Situationsplan (AGIS):http://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/html/agisviewer.htm?config=agis_geoportal_fs.json&thema=185&scale=5000&basemap=base_landeskarten_sw&x=2657755&y=1238136

Chronologie

Entstehungszeitraum:1596
Grundlage Datierung:Inschrift

Typologie

Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.):Baugruppe
Nutzung (Stufe 1):Kleinbauten und -anlagen
Nutzungstyp (Stufe 2):Grenzstein

Dokumentation

Inschriften:1596
Würdigung:1596 aufgerichtete Twingsteine, die beim Birrwiler Landeplatz die Stätte des ehemaligen Hallwiler Seegerichts vom umgebenden Gemeindebann abgrenzen. Von den ehemals vier aus Muschelkalk gehauenen Steinen sind drei an geänderten Standorten erhalten. Die Innenseiten sind mit dem Doppeladlerflügel der Herren von Hallwil besetzt, die Aussenseiten zieren die drei Zinnen des Wappens der Herren von Luternau, die damals Besitzer der Liebegg und damit die Twingherren von Birrwil waren.
Bau- und Nutzungsgeschichte:Schon im Seerecht von 1419 beanspruchten die Herren von Hallwil als Eigentümer des Sees vier kleine Uferstücke in Seengen, Mosen, Beinwil und Birrwil, die sie durch sogenannte Twingsteine vom umliegenden Gemeindebann abgrenzten. Auf diesen Plätzen versammelten sich die Fischer und Seestückbesitzer meist an Auffahrt zum "Mayending", um unter der Leitung eines Seevogts das Seerecht neu zu beschwören, Amtsleute zu wählen und Streitigkeiten zu beheben.
Die Dingstätte von Birrwil ist auf einem Dorfplan von 1581 als "Hallwiler Freiheit" eingezeichnet. Zur Abgrenzung der Dingstätte wurden 1596 vier Gerichtssteine (anstelle von sieben Vorgängersteinen) neu gesetzt. Drei von ihnen sind an teils geänderten Standorten bis heute erhalten geblieben.
Beschreibung:Die ursprünglichen Standorte der vier Seegerichtsgrenzsteine sind auf einer 1832 erstellten Planskizze festgehalten (vgl. Fotodokumentation).
- Stein Nr. 1 wurde 1969 von Max und Karl Leutwiler unter der Treppe ihres Hauses gefunden und nördlich der Scheune (Vers.-Nr. 3) auf die Landparzelle gestellt.
- Stein Nr. 2 wurde 1989 von Walter Leutwiler als Treppenstufe zum Keller seines Hauses gefunden und bei der neuen Treppe zur Gartenwirtschaft auf Platz 4 aufgestellt. Beim Neubau der Schifflände 2013 wurde der Stein mit Nr. 3 umgetauscht.
- Stein Nr. 3 wurde 1993 von der Nordseite des Bachs auf die Südseite neben die Brücke versetzt. 2013 wurde er mit Nr. 2 umgetauscht. Heute befindet er sich auf Platz Nr. 4 beim Eingang zum Restaurant "Schifflände" [1].
Erwähnung in anderen Inventaren:- Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), regionale Bedeutung.
Anmerkungen:[1] Gemäss Hinweisen von Walter Leutwiler 2017.
Literatur:- Willi Hintermann, Beiträge zur Geschichte von Birrwil, in: Heimatkunde aus dem Seetal, 58. Jahrgang, 1985, S. 63-64.
- Die hallwilischen Ding- und Gerichtsstätten am Hallwilersee, in: Heimatkunde aus dem Seetal, 17. Jahrgang, 1943, S. 39-43.
 

URL for this unit of description

URL:http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=30810
 

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