INV-OBK914A Grenzstein Tanzplatz, 1720 (Dossier (Bauinventar))

Archive plan context


Ansichtsbild:
1/2

Identifikation

Signatur:INV-OBK914A
Signatur Archivplan:OBK914A
Titel:Grenzstein Tanzplatz
Bezirk:Kulm
Gemeinde:Oberkulm
Ortsteil / Weiler / Flurname:Junkerenwald / Galgenmoos, Tanzplatz
Parzellen-Nr.:1
Koordinate E:2649737
Koordinate N:1239016

Chronologie

Entstehungszeitraum:1720
Grundlage Datierung:Inschrift

Typologie

Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.):Einzelobjekt
Nutzung (Stufe 1):Kleinbauten und -anlagen
Nutzungstyp (Stufe 2):Grenzstein

Dokumentation

Inschriften:"1720"
Würdigung:Einer von sieben "Berner-" und "Herrschaftssteinen", die auf einen Streit um den Verlauf der Twinglinie zwischen der Herrschaft Rued und der Gmeinde Oberkulm zurückgehen. Der von 1712 bis 1719 dauernde Streit endete schliesslich mit einem Sieg der Herrschaft Rued, die beim Landvogt gegen eine Nutzung des fraglichen Waldgebietes durch die Oberkulmer Bauern Klage erhoben hatte. In der Folge wurde der Gemeindebann von Oberkulm um ca. 70 Jucharten reduziert; die sieben neu gesetzten Marksteine bildeten fortan die Gemeindegrenze zwischen Schlossrued und Oberkulm [1].
Beim Tanzplatz zwischen Junkerenwald und Galgenmoos, wenige Meter südwestlich des alten Wegs von Unterkulm nach Schlossrued stehender Grenzstein. Der wohl aus Muschelkalk gefertigte, nach oben halbrund abschliessende Stein trägt die Jahrzahl "1720" und das Wappen der Berner Patrizierfamilie von May, 1520-1798 Herrschaftsbesitzer von Rued: unten fünffach gespalten, oben mit zwei stehenden, einander zugewendeten Löwen.
Anmerkungen:[1] Die Beschreibung zum genauen Hergang des Streits und erklärende Angaben finden sich bei: Steiner 1991, S. 40-43. Steiner verweist auf umfangreiche Akten dazu im Staatarchiv, Abteilung Rued.
Literatur:- Karl Steiner, Oberkulm. Zeitbilder aus der dörflichen Vergangenheit bis zur Gegenwart, 2. Ausgabe, Oberkulm 1991, S. 40-43.
Quellen:- Staatsarchiv Aargau, P.01/0056: Ridiger, Iohann Adam (Ingenieur, Geometer, Kartograph von Würzburg), Gemeindebann von Oberkulm. "Grundriss des Zwings der gemeind Ober Kulm, Wo selbige an eine Hochadelige Herrschaft von Rud anstöszig, wie auch des gantzen Junckeren holtz, oder Bannwalds, wordurch diesser Zwinge gehet", 1714.
 

URL for this unit of description

URL:http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=44256
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online queries in archival fonds