Ansichtsbild: |
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Objekt-Infos |
Autorschaft: | Hemmann, Franz Heinrich (1748-1849) |
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Typologie |
Nutzung (Stufe 1): | Profane Wohnbauten |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Repräsentatives Wohnhaus, Villa |
Epoche / Baustil (Stufe 3): | Klassizismus |
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Schutz / Status |
Kantonale Unterschutzstellung (DSI): | 5/17/1946 |
Kategorie Inventar Kulturgüterschutz: | B (regionale Bedeutung) |
Kantonaler Schutzumfang: | Integral |
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Dokumentation |
Entstehungszeitraum: | 1836 - 1838 |
Bau- und Nutzungsgeschichte: | Das sogenannte Säulenhaus wurde 1836-1838 von Kantonsbaumeister Franz Heinrich Hemmann (1798-1849) errichtet. Bauherr war Gottlieb Frey-Fischer, der Hemmanns Entwurf dem Zürcher Architekten und Architekturpublizisten Carl Ferdinand von Ehrenberg zur Begutachtung vorlegte. Ehrenbergs Empfehlung, mit Rücksicht auf die archäologische Korrektheit der Säulenproportionen die Tempelfront in zwei Geschosse zu teilen, fand beim Bauherrn zum Vorteil des Entwurfs allerdings keine Zustimmung. 1897 Ausmalung des Giebelfeldes durch Schüler des Gewerbemuseums (später wieder entfernt). 1940 Renovation. Das 1946 unter Denkmalschutz gestellte Haus wurde 1977 durch den Kanton angekauft und in der Folge bis 1982 innen wie aussen renoviert. |
Beschreibung: | Als eines der Hauptwerke des Klassizismus im Aargau vertritt das sogenannte Säulenhaus eine für den Kanton bedeutsame Architekturepoche; zusammen mit dem Grossratsgebäude (1826-1828, vgl. AAR010) gehört es zu den wenigen selbständig realisierten Projekten Franz Heinrich Hemmanns. Mit ihrer in der Geschichte der schweizerischen Wohnhausarchitektur einzigartigen kolossalen Tempelfront erscheint die Villa wie eine an kleinstädtische Verhältnisse angepasste Antwort auf den englischen und amerikanischen Palladianismus des 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Es handelt sich um einen streng gegliederten zweigeschossigen Rechteckbau mit Mezzaningeschoss und flach geneigtem Walmdach. Der südlichen Längsseite ist die den Bau beherrschende, seitlich von je einer Fensterachse flankierte Portikus vorgestellt, deren Interkolumnien den mittleren drei Fensterachsen entsprechen. Die auffallend schlanken, über beide Geschosse reichenden dorischen Säulen tragen über weit ausladenden Kapitellen einen ungegliederten Architrav und ein ebenfalls leer belassenes Giebeldreieck. Der das Haus umgebende Park setzt sich an dessen Rückseite fort, wo mit Orangerie und Wagenschopf zwei in biedermeierlichen Formen gehaltene Nebenbauten das Wohnhaus flankieren. |
Literatur: | - Das Bürgerhaus im Kanton Aargau, Zürich 1924, S. XXX, Tf. 42. |
Reproduktionsbestimmungen: | © Kantonale Denkmalpflege Aargau |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=4747 |
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