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KESB

Beistandspersonen

Bei den Beistandspersonen können drei Kategorien unterschieden werden: Private Beistandspersonen (angehörige und rekrutierte), Berufsbeistandspersonen und Fachbeistandspersonen. Das Familiengericht als KESB entscheiden von Fall zu Fall, welche Art Beistandsperson für eine schutzbedürftige Person in Frage kommt.