Private Beistandspersonen
Ohne den Einsatz von Freiwilligen könnte die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Erwachsenenschutzrecht nicht sichergestellt werden. Im Kanton Aargau werden mangels zentraler Fachstelle für private Beistandspersonen aktuell beinahe ausschliesslich Angehörige der Betroffenen als private Beistandspersonen eingesetzt.