Beistandschaft
Die KESB prüft die Errichtung einer Beistandschaft, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann.
Die KESB prüft die Errichtung einer Beistandschaft, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann.