Volksinitiativen
Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Totalrevision der Kantonsverfassung oder auf Erlass, Änderung und Aufhebung einzelner Verfassungsbestimmungen oder eines Gesetzes verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von zwölf Monaten die Unterschriften von 3'000 Stimmberechtigten.