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Wahlen & Abstimmungen

Volksinitiativen

Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Totalrevision der Kantonsverfassung oder auf Erlass, Änderung und Aufhebung einzelner Verfassungsbestimmungen oder eines Gesetzes verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von zwölf Monaten die Unterschriften von 3'000 Stimmberechtigten.

Hinterlegte kantonale Volksinitiativen

Hängige kantonale Volksinitiativen

"Arbeit muss sich lohnen!"

"Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!"

"Bildungsqualität sichern - JETZT!"

"Blitzerabzocke stoppen!"