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Strategy

Aussenbeziehungen

Die gemeinsame Lösung von Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, dem Bund und dem grenznahen Ausland gewinnt aufgrund der steigenden Mobilität und der engen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtung der Lebensräume zunehmend an Bedeutung. Als viertgrösster und wirtschaftlich viertstärkster Kanton mit einer langen Grenze zu Deutschland, ist der Kanton Aargau hier besonders herausgefordert.

Gremien der Zusammenarbeit

Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz

Hochrheinkommission

Konferenz der Kantonsregierungen

Metropolitankonferenz Zürich

Nordwestschweizer Regierungskonferenz

Förderinstrument Interreg

Interreg "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" (ABH)

Interreg "Oberrhein"

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Wie kann ich ein Projekt einreichen?

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
1. Schritt (bei Bedarf)
  • Kontaktaufnahme mit Schweizer Koordinationsstelle
2. Schritt
  • Einreichung der Projektskizze und Prüfung durch die Fachexperten und Verantwortlichen in den Kantonen und Ländern
  • Bei positiver Beurteilung der Skizze wird diese zum Antrag zugelassen und den CH-Projektpartnern wird die Höhe des Fördersatzes mitgeteilt.
3. Schritt
  • Einreichung des Antrags
  • Prüfung durch die Verantwortlichen in den Kantonen und Ländern
  • Bei positiver Prüfung erhält das Projekt seine Förderzusage.
4. Schritt
  • Ausstellung und Unterzeichnung des Schweizer Fördervertrags und Beginn der Projektumsetzung
  • Förderung nach den Schweizer Förderregeln