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Ukraine-Krise

Erwerbstätigkeit

Personen mit Schutzstatus S erhalten auf Gesuch hin eine Arbeitsbewilligung, wenn die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die Arbeitsbewilligung erlischt, wenn der Schutzstatus S aufgehoben wird. Hier finden Sie weitere Informationen.

Arbeitsbewilligung für Personen in Anstellung

Arbeitsbewilligung für Selbständigerwerbende

Beratung und Arbeitsvermittlung