Sozialhilfe & Nothilfe
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben ein Anrecht auf Sicherung der Existenz.
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben ein Anrecht auf Sicherung der Existenz.