Gesuchseinreichung
Gesuche um Kostengutsprache können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Der Kanton Aargau kann Gelder für den Besuch eines ausserkantonalen Lehrgangs sprechen, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt.
Gesuche um Kostengutsprache können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.