Sonderschulung
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, bei denen eine Förderung in der Regelschule nicht angezeigt ist, stehen vom Kanton anerkannte, auf verschiedene Behinderungsarten spezialisierte Sonderschulen zur Verfügung. Den Entscheid für Sonderschulung fällt die Schulbehörde.