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Für Einrichtungen

Anerkannte Einrichtungen

Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen mit Anerkennung verfügen über einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau. Sie sind Teil der kantonalen Gesamtplanung und werden über das Betreuungsgesetz finanziert.

Leistungsvertrag