Re-Anerkennung
Im Zuge der Re-Anerkennung werden die Anerkennungsvoraussetzungen von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen alle vier Jahre überprüft.
Im Zuge der Re-Anerkennung werden die Anerkennungsvoraussetzungen von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen alle vier Jahre überprüft.