Angebotsplanung
Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen.
Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen.