Bauen ausserhalb der Bauzone
Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist eine kantonale Zustimmung notwendig (§ 63 Baugesetz). Für die Beurteilung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzone sind das Raumplanungsgesetz (RPG) und die dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) massgebend.