Strassenreklamen
Das kantonale Bewilligungsverfahren für Reklameanlagen behandelt zwei verschiedene Aspekte: Einerseits bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen grundsätzlich einer strassenverkehrsrechtlichen Bewilligung. Handelt es sich bei der betreffenden Strassenreklame zudem um eine neue Baute, ist andererseits auch eine Baubewilligung erforderlich.