Hauptmenü

Bewilligungsablauf

Strassenreklamen

Das kantonale Bewilligungs­verfahren für Reklameanlagen behandelt zwei verschiedene Aspekte: Einerseits bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen grundsätzlich einer strassenverkehrsrechtlichen Bewilligung. Handelt es sich bei der betreffenden Strassen­reklame zudem um eine neue Baute, ist andererseits auch eine Baubewilligung erforderlich.

Definition

Richtlinie über Strassenreklamen

Richtlinien für die Festlegung von Reklamegebühren