Plangenehmigungsverfahren
Einige Bauten und Anlagen (z. B. Gasleitungen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen usw.) werden nicht im regulären Baubewilligungsverfahren abgehandelt, sondern bedürfen eines Plangenehmigungsverfahrens.
Einige Bauten und Anlagen (z. B. Gasleitungen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen usw.) werden nicht im regulären Baubewilligungsverfahren abgehandelt, sondern bedürfen eines Plangenehmigungsverfahrens.