Bewilligungspflicht
Gewisse Vorhaben dürfen nur realisiert werden, wenn eine Baubewilligung vorliegt (Bewilligungspflicht gemäss § 59 des Baugesetzes). Neben oder anstelle der Baubewilligung können noch weitere Bewilligungen erforderlich sein.
Gewisse Vorhaben dürfen nur realisiert werden, wenn eine Baubewilligung vorliegt (Bewilligungspflicht gemäss § 59 des Baugesetzes). Neben oder anstelle der Baubewilligung können noch weitere Bewilligungen erforderlich sein.