Bauverordnung (BauV)
Für das Bauen ist in erster Linie die Nutzungsplanung der Gemeinde massgebend. Weitere baurechtliche Bestimmungen, die dem kommunalen Recht vorgehen und für alle Gemeinden in gleicher Weise gelten, sind im kantonalen Recht enthalten, nämlich im Baugesetz und in der Bauverordnung.