Vollzugswege
Es gibt drei Wege für die Umsetzung des Grossverbraucher-Artikels: Universalzielvereinbarung (UZV), Kantonale Zielvereinbarung (KZV) und Energieverbrauchsanalyse (EVA). Für ARA-Grossverbraucher besteht die Möglichkeit, die Energiesituation ihrer Anlage mittels Richtwerten zu überprüfen. Das Ziel ist, in allen Fällen die Energieeffizienz des Unternehmens zu steigern.