Bauprojekte an Gewässern
Der Hochwasserschutz hat gemäss Bundesgesetzen in erster Linie durch Unterhaltsmassnahmen an den Gewässern und raumplanerische Massnahmen zu erfolgen. Allerdings sind durch die intensive bauliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte an vielen Orten Schutzdefizite entstanden, die sich nicht allein durch Raumplanungs- und Unterhaltsmassnahmen beheben lassen. In solchen Fällen müssen wasserbauliche Massnahmen ergriffen werden, um die Schutzdefizite zu beheben.