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Sonderabfälle

Begleitschein für Sonderabfälle

Der Transport von Sonderabfällen wird überwacht und registriert. Beim Transport muss nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ein Begleitschein mitgeführt werden.

Online-Erfassung

Papierbegleitscheine