Begleitschein für Sonderabfälle
Der Transport von Sonderabfällen wird überwacht und registriert. Beim Transport muss nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ein Begleitschein mitgeführt werden.
Der Transport von Sonderabfällen wird überwacht und registriert. Beim Transport muss nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ein Begleitschein mitgeführt werden.