Schallschutzmassnahmen am Gebäude
Im Kanton Aargau werden bei sämtlichen Gebäuden, die auch nach der Sanierung Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der Empfindlichkeitsstufe "ES III" haben, Schallschutzmassnahmen am Gebäude untersucht. Je nach Lärmbelastung übernimmt die öffentliche Hand die gesamten Kosten (Pflichtfenster) oder beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten.
Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter
![Je ein Modell eines Schallschutzfensters und eines Schalldämmlüfters](/media/kanton-aargau/bvu/umwelt-natur/laerm/ls-strassenlaerm-ss01_large.jpg)
Modelle eines Schallschutzfensters und eines Schalldämmlüfters (© Kanton Aargau)
Anspruch an Fenstersanierungen
Die Illustration zeigt, ab welchen Grenzwerten ein Anspruch auf Fenstersanierung besteht (© Kanton Aargau)