Schallschutzmassnahmen am Gebäude
Im Kanton Aargau werden bei sämtlichen Gebäuden, die auch nach der Sanierung Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der Empfindlichkeitsstufe "ES III" haben, Schallschutzmassnahmen am Gebäude untersucht. Je nach Lärmbelastung übernimmt die öffentliche Hand die gesamten Kosten (Pflichtfenster) oder beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten.