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Feuerung und Heizungen

Anforderungen

Anforderungen an Feuerungsanlagen (Heizungen) betreffend Baugesuche, Kaminhöhe, Sanierungen, Emissionsbegrenzungen und Abnahme- & periodische Messungen.

Baugesuch

Kaminhöhe

Freistehendes Kamin einer grossen Feuerungsanlage
Kamin einer grossen Feuerungsanlage

Sanierungen

Ersatz einer Feuerungsanlage

Emissionsbegrenzungen

Abnahmemessungen

Anlagen müssen nach Inbetriebnahme kontrolliert werden.

Die erste lufthygienische Messung oder Kontrolle soll möglichst innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen.

Periodische Messungen

Feuerungsanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.

Die Feuerungskontrollen sind in der LRV geregelt. Von der Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen).