Anlagen müssen nach Inbetriebnahme kontrolliert werden.
Die erste lufthygienische Messung oder Kontrolle soll möglichst innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen.
Anforderungen an Feuerungsanlagen (Heizungen) betreffend Baugesuche, Kaminhöhe, Sanierungen, Emissionsbegrenzungen und Abnahme- & periodische Messungen.
Die erste lufthygienische Messung oder Kontrolle soll möglichst innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen.
Die Feuerungskontrollen sind in der LRV geregelt. Von der Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen).