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Umwelt

Tankanlagen

Hier finden Sie Informationen über den Bau, das Bewilligungsverfahren, die Meldepflicht und die Massnahmen bei Ausserbetriebssetzung von Tankanlagen für Heiz- und Dieselöl. Für alle anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten sind die Anforderungen bezüglich Lagerung und Bewilligung bei der Abteilung für Umwelt abzuklären.

Allgemein

Übersicht Anlagen

Mittelgrosse Anlagen

Erdverlegter Tank (© Kanton Aargau)

Kleinanlagen

Gebindelager

Übrige Anlagen

Umschlagplätze

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich eine Tankkontrolle durchführen lassen?

In welchen Gewässerschutzbereich ist meine Liegenschaft eingeteilt?

Wer darf meinen Tank kontrollieren bzw. Arbeiten an Lageranlagen ausführen?

Was muss ich tun, wenn der Tank nicht mehr benutzt wird (Heizungsersatz)?

Bei meiner Tankanlage wurde eine Kontrolle/Revision durchgeführt. Wo muss ich dies melden?

Was ist zu tun, wenn der Tank voll ist und eine Kontrolle ansteht?

Der Tank wird nur noch ca. 2 Jahren betrieben, muss ich noch eine Tankkontrolle durchführen?

Die Liegenschaft wird verkauft, muss ich noch eine Tankkontrolle durchführen?

Muss ich eine Tankkontrolle mit Innenreinigung durchführen lassen?

Was ist zu tun, wenn sich meine Tankanlage in der Gewässerschutzzone S2 befindet?

Müssen Leckanzeige-Systeme geprüft werden?