Bauen im und am Wald
Der Wald soll möglichst frei bleiben von Bauten und Anlagen. Wenn eine Baute oder Anlage auf einen bestimmten Waldstandort angewiesen ist, kann ausnahmsweise eine Bewilligung erteilt werden. Nichtforstliche Bauten oder Anlagen benötigen zusätzlich zur Baubewilligung eine Rodungsbewilligung. Das Baugesetz des Kantons Aargau legt fest, welche Abstände Bauten am Waldrand einhalten müssen.