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Walderhaltung

Bauen im und am Wald

Der Wald soll möglichst frei bleiben von Bauten und Anlagen. Wenn eine Baute oder Anlage auf einen bestimmten Waldstandort angewiesen ist, kann ausnahmsweise eine Bewilligung erteilt werden. Nichtforstliche Bauten oder Anlagen benötigen zusätzlich zur Baubewilligung eine Rodungsbewilligung. Das Baugesetz des Kantons Aargau legt fest, welche Abstände Bauten am Waldrand einhalten müssen.

Grundsatz

Neue Bauten und Anlagen im Wald

Bestehende Bauten und Anlagen im Wald

Frontansicht einer Waldhütte. Im Hintergrund ist Wald zu sehen, Neben der Hütte noch eine Sitzbank.
Eine bewilligte Waldhütte. Copyright: Kanton Aargau

Gesetzlicher Waldabstand

Auskunft