Waldgrenzen
Seit dem 1. Januar 2019 gelten im Aargau statische Waldgrenzen. Einwachsende Bestockungen ausserhalb der festgelegten Waldgrenze gelten nicht mehr als Wald. Rechtlich verringern kann sich Waldfläche nur durch eine bewilligte Rodung. Die öffentliche Auflage wurde am 30. September 2019 abgeschlossen und es sind keine Einsprachen mehr möglich.