Signalisation bei den Baustellen beachten
Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.
Baustellen von Brücken sind mit Schifffahrtssignalen gekennzeichnet, die zu beachten sind. In Schutzgebieten gelten zeitweise Fahrverbote. Bei Flusskraftwerken existieren Übersetzstellen. Für nautische Veranstaltungen ist eine Bewilligung einzuholen.
Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.
Die Bootsübersetzanlage ist, voraussichtlich bis Mitte April 2025, ausser Betrieb. Boote welche trotzdem beim Kraftwerk Rüchlig übersetzen möchten, sind aufgefordert, sich vorgängig beim Betriebspersonal KWRue Tel. 062 836 50 12 zu melden. Ist eine zwingende Übersetzung nötig, so werden die Boote mit Hilfe eines Lastfahrzeuges und einem Anhänger entsprechend von Rupperswil-Auenstein nach Rüchlig oder in umgekehrter Reihenfolge transportiert. Der Transport erfolgt über die Strasse und es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Die Bootsübersetzanlage ist voraussichtlich vom 4. März bis am 21. März 2025 ausser Betrieb. Boote welche trotzdem beim Kraftwerk Ruppoldingen übersetzen möchten, sind aufgefordert, sich vorgängig beim Pikett des KW Ruppoldingen, 062 787 69 13 zu melden. Ist eine zwingende Übersetzung nötig, so werden die Boote mit Hilfe eines Kranwagens transportiert.