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Mobility & Transport

Schifffahrt auf Aargauer Gewässern

Baustellen von Brücken sind mit Schifffahrtssignalen gekennzeichnet, die zu beachten sind. In Schutzgebieten gelten zeitweise Fahrverbote. Bei Flusskraftwerken existieren Übersetzstellen. Für nautische Veranstaltungen ist eine Bewilligung einzuholen.

Signalisation bei den Baustellen beachten

Die Baustellen sind jeweils mit den entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Diese sind zu beachten.

Eingeschränkte Bootsübersetzanlage Kraftwerk Rüchlig

Die Bootsübersetzanlage ist, voraussichtlich bis Mitte April 2025, ausser Betrieb. Boote welche trotzdem beim Kraftwerk Rüchlig übersetzen möchten, sind aufgefordert, sich vorgängig beim Betriebspersonal KWRue Tel. 062 836 50 12 zu melden. Ist eine zwingende Übersetzung nötig, so werden die Boote mit Hilfe eines Lastfahrzeuges und einem Anhänger entsprechend von Rupperswil-Auenstein nach Rüchlig oder in umgekehrter Reihenfolge transportiert. Der Transport erfolgt über die Strasse und es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Eingeschränkte Bootsübersetzanlage Kraftwerk Ruppoldingen

Die Bootsübersetzanlage ist voraussichtlich vom 4. März bis am 21. März 2025 ausser Betrieb. Boote welche trotzdem beim Kraftwerk Ruppoldingen übersetzen möchten, sind aufgefordert, sich vorgängig beim Pikett des KW Ruppoldingen, 062 787 69 13 zu melden. Ist eine zwingende Übersetzung nötig, so werden die Boote mit Hilfe eines Kranwagens transportiert.

Schifffahrtszeichen

Signal Richtungsgebot

Anpassung von Fahrverboten auf Aargauer Gewässern

Übersetzstellen bei Flusskraftwerken

Nautische Veranstaltung