Kantonale Nutzungspläne
Kantonale Nutzungspläne bezeichnen die im übergeordneten Interesse liegende Nutzung eines bestimmten Gebiets. Sie werden vom Grossen Rat erlassen, soweit dies kantonale oder regionale Interessen erfordern.

Das Hallwilerseeschutzdekret vom 13. Mai 1986 ist ein kantonaler Nutzungsplan und dient dem Schutz und der Erhaltung der Hallwilerseelandschaft.