Kantonale Nutzungspläne
Kantonale Nutzungspläne bezeichnen die im übergeordneten Interesse liegende Nutzung eines bestimmten Gebiets. Sie werden vom Grossen Rat erlassen, soweit dies kantonale oder regionale Interessen erfordern.
![Das Foto des Hallwilersees wurde vom Westufer aufgenommen und zeigt den Blick Richtung Meisterschwanden.](/media/kanton-aargau/bvu/raumentwicklung/grundlagen-und-kantonalplanung/kantonale-nutzungsplaene/kopfbild-kantonale-nutzungsplaene_large.jpg)
Das Hallwilerseeschutzdekret vom 13. Mai 1986 ist ein kantonaler Nutzungsplan und dient dem Schutz und der Erhaltung der Hallwilerseelandschaft.