Hauptmenü

Grundlagen und Kantonalplanung

Kantonale Nutzungspläne

Kantonale Nutzungspläne bezeichnen die im übergeordneten Interesse liegende Nutzung eines bestimmten Gebiets. Sie werden vom Grossen Rat erlassen, soweit dies kantonale oder regionale Interessen erfordern.

Das Foto des Hallwilersees wurde vom Westufer aufgenommen und zeigt den Blick Richtung Meisterschwanden.
Das Hallwilerseeschutzdekret vom 13. Mai 1986 ist ein kantonaler Nutzungsplan und dient dem Schutz und der Erhaltung der Hallwilerseelandschaft.

Kantonale Nutzungspläne kurz erklärt

Ziel

Kantonale Nutzungs­pläne dienen namentlich zum Schutz von Landschaften, Gewässern, Bau­denkmälern und archäo­logischen Hinterlassen­schaften, Gebäuden oder Anlagen, zur länger­fristigen Fest­legung von Abbau­gebieten für Roh­materialien sowie zur Erstellung von öffentlichen Werken wie für den Verkehr, die Ver- und Entsorgung.

Form und Inhalt

Kantonale Nutzungs­pläne regeln – wie die kommunalen Nutzungs­pläne – die zulässige Nutzung in einem bestimmten Gebiet eigentums­verbindlich und parzellen­genau. Sie bestehen aus einem Plan und den zugehörigen Vorschriften, den Nutzungs­bestimmungen. Kantonale Nutzungs­pläne gehen kommunalen Nutzungs­plänen vor.

Die recht­skräftigen kantonalen Nutzungs­pläne umfassen:

  • eigens unter diesem Titel erlassene Pläne (zum Beispiel: Kantonaler Nutzungs­plan Südspange ESP Sisslerfeld vom 16. Januar 2024),

  • Kantonale Nutzungs­pläne für Kantons­strassen (nach § 93 des Baugesetzes; altrechtlich auch als "Überbauungs­pläne" bezeichnet),

  • Kantonale Schutz­dekrete (zum Beispiel: Dekret zum Schutz des Hallwiler­sees).

Verfahren und Zuständigkeit

Die Voraus­setzungen für den Erlass kantonaler Nutzungs­pläne sind in § 10 des Baugesetzes geregelt.

Die Entwürfe kantonaler Nutzungs­pläne werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert dieser Frist kann Einwendungen erheben, wer in schutz­würdigen eigenen Interessen betroffen ist. Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat und gibt das Ergebnis dem Grossen Rat bekannt. Einwendungs­entscheide können an das Verwaltungs­gericht weiter­gezogen werden.

Der Regierungsrat ist befugt, einen kantonalen Nutzungs­plan aufzuheben, wenn die darin verfolgten kantonalen oder regionalen Interessen in der kommunalen Nutzungs­planung umgesetzt worden sind.

Rechtskräftige kantonale Nutzungspläne

Die Pläne und Nutzungs­bestimmungen zu allen rechts­kräftigen kantonalen Nutzungs­plänen sind hier verfügbar:

Um zu den kantonalen Nutzungs­plänen zu gelangen, öffnen Sie im standard­mässig angezeigten Reiter 'Entscheide' die oberste Einheit 'Kantonale Entscheide' und danach 'Nutzungs­planung (Kanton)'.