Kantonale Nutzungspläne
Kantonale Nutzungspläne bezeichnen die im übergeordneten Interesse liegende Nutzung eines bestimmten Gebiets. Sie werden vom Grossen Rat erlassen, soweit dies kantonale oder regionale Interessen erfordern.
Kantonale Nutzungspläne kurz erklärt
Ziel
Kantonale Nutzungspläne dienen namentlich zum Schutz von Landschaften, Gewässern, Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften, Gebäuden oder Anlagen, zur längerfristigen Festlegung von Abbaugebieten für Rohmaterialien sowie zur Erstellung von öffentlichen Werken wie für den Verkehr, die Ver- und Entsorgung.
Form und Inhalt
Kantonale Nutzungspläne regeln – wie die kommunalen Nutzungspläne – die zulässige Nutzung in einem bestimmten Gebiet eigentumsverbindlich und parzellengenau. Sie bestehen aus einem Plan und den zugehörigen Vorschriften, den Nutzungsbestimmungen. Kantonale Nutzungspläne gehen kommunalen Nutzungsplänen vor.
Die rechtskräftigen kantonalen Nutzungspläne umfassen:
- eigens unter diesem Titel erlassene Pläne (zum Beispiel: Kantonaler Nutzungsplan Südspange ESP Sisslerfeld vom 16. Januar 2024),
- Kantonale Nutzungspläne für Kantonsstrassen (nach § 93 des Baugesetzes; altrechtlich auch als "Überbauungspläne" bezeichnet),
- Kantonale Schutzdekrete (zum Beispiel: Dekret zum Schutz des Hallwilersees).
Verfahren und Zuständigkeit
Die Voraussetzungen für den Erlass kantonaler Nutzungspläne sind in § 10 des Baugesetzes geregelt.
Die Entwürfe kantonaler Nutzungspläne werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert dieser Frist kann Einwendungen erheben, wer in schutzwürdigen eigenen Interessen betroffen ist. Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat und gibt das Ergebnis dem Grossen Rat bekannt. Einwendungsentscheide können an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Der Regierungsrat ist befugt, einen kantonalen Nutzungsplan aufzuheben, wenn die darin verfolgten kantonalen oder regionalen Interessen in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt worden sind.
Rechtskräftige kantonale Nutzungspläne
Die Pläne und Nutzungsbestimmungen zu allen rechtskräftigen kantonalen Nutzungsplänen sind hier verfügbar:
Um zu den kantonalen Nutzungsplänen zu gelangen, öffnen Sie im standardmässig angezeigten Reiter 'Entscheide' die oberste Einheit 'Kantonale Entscheide' und danach 'Nutzungsplanung (Kanton)'.