Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Genehmigung von Nutzungsplänen
Eiken; Teiländerung "Deponie- und Materialabbauzone Chremet"
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Klingnau; Teiländerung "Gebiet Loch – Holzmatte"
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Döttingen; Teiländerung "Gewerbestrasse"
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Genehmigung von Sondernutzungsplänen
Döttingen, Gestaltungsplan "Müligasse/Mülimatte"
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