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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Eiken; Teiländerung "Deponie- und Materialabbauzone Chremet"

Genehmigung
Auflagebeginn

Klingnau; Teiländerung "Gebiet Loch – Holzmatte"

Genehmigung
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Döttingen; Teiländerung "Gewerbestrasse"

Genehmigung
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Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Döttingen, Gestaltungsplan "Müligasse/Mülimatte"

Genehmigung
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Rechtsmittelbelehrung