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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Biberstein; Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung

Genehmigung
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Rheinfelden; Teiländerung Freizeitzone Wald

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Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Rheinfelden, Gestaltungsplan "Seilpark"

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Döttingen, Gestaltungsplan "Aarcasa/Austrasse"

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Döttingen, Aufhebung Erschliessungsplan "AareCenter Oberle / Hauss AG"

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Döttingen, Teilaufhebung Gestaltungsplan "Areal AareCenter"

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Künten, Gestaltungsplan "Breite II"Künten, Gestaltungsplan "Breite II"

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Niederwil, Gestaltungsplan "Widematte (Teiländerung Parzellen 1408 und 1409)"

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Schmiedrued, Gestaltungsplan "Kehrmatt"

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Rechtsmittelbelehrung