Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Genehmigung von Nutzungsplänen
Zeiningen; Teiländerung 2021, Allgemeine Nutzungsplanung
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Sins; Teiländerung "Oberallikon, Holderstock und Ausnützungsziffer"
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Genehmigung von Sondernutzungsplänen
Hirschthal, Gestaltungsplan Zentrum Hirschthal
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Oberrohrdorf; Gestaltungsplan "Zentrum Süd – Hochstrasse"
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Tägerig; Gestaltungsplan "Floss- und Stockacher"
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Birmenstorf, Teiländerung Gestaltungsplan "Schinebüel"
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