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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Allgemeine Nutzungs­pläne genehmigt der Regierungsrat, Sonder­nutzungs­pläne genehmigt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Zeiningen; Teiländerung 2021, Allgemeine Nutzungsplanung

Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Hirschthal, Gestaltungsplan Zentrum Hirschthal

Oberrohrdorf; Gestaltungsplan "Zentrum Süd – Hochstrasse"

Tägerig; Gestaltungsplan "Floss- und Stockacher"

Birmenstorf, Teiländerung Gestaltungsplan "Schinebüel"

Rechtsmittelbelehrung