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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Allgemeine Nutzungs­pläne genehmigt der Regierungsrat, Sonder­nutzungs­pläne genehmigt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Eiken; Teiländerung "Deponie- und Materialabbauzone Chremet"

Klingnau; Teiländerung "Gebiet Loch – Holzmatte"

Genehmigung 30. Oktober 2024
Auflagebeginn 9. November 2024

Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Döttingen, Gestaltungsplan "Müligasse/Mülimatte"

Rechtsmittelbelehrung