Hauptmenü

Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Allgemeine Nutzungs­pläne genehmigt der Regierungsrat, Sonder­nutzungs­pläne genehmigt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Döttingen, Gestaltungsplan "Aarcasa/Austrasse"

Döttingen, Aufhebung Erschliessungsplan "AareCenter Oberle / Hauss AG"

Döttingen, Teilaufhebung Gestaltungsplan "Areal AareCenter"

Künten, Gestaltungsplan "Breite II"Künten, Gestaltungsplan "Breite II"

Niederwil, Gestaltungsplan "Widematte (Teiländerung Parzellen 1408 und 1409)"

Schmiedrued, Gestaltungsplan "Kehrmatt"

Rechtsmittelbelehrung