Hauptmenü

Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung

Ortsplanung

Der Bereich Ortsplanung umfasst die wichtigsten Raumplanungs­instrumente der Gemeinden. Mit der allgemeinen Nutzungs­planung steuern Gemeinden ihre räumliche Entwicklung und mit Sonder­nutzungs­plänen stellen sie die zweck­mässige Überbauung und Erschliessung besonderer Gebiete sicher.

Allgemeine Nutzungsplanung

Aufbauend auf eine Standort­bestimmung und die räumliche Entwicklungs­strategie einer Gemeinde regelt die allgemeine Nutzungs­planung die zulässige Nutzung und Überbauung des Bodens. In der Regel besteht die allgemeine Nutzungs­planung aus dem Bauzonen­plan und Kulturland­plan mit den zugehörigen Nutzungs­bestimmungen in der Bau- und Nutzungs­ordnung (BNO).

Sondernutzungsplanung

Sondernutzungs­pläne werden in Erschliessungs­pläne und Gestaltungs­pläne unterschieden. Mit Gestaltungs­plänen können neben Fragen zur Erschliessung besondere Anforderungen an die Qualität einer Überbauung festgelegt werden. Unter Umständen sind Abweichungen von den Regelungen in der Bau- und Nutzungs­ordnung zulässig, falls sie zu einem besseren Ergebnis führen.

Unsere Unterstützung

Die Abteilung Raumentwicklung begleitet und prüft die Planungen der Gemeinden. Unsere Kreis­planerinnen und Kreis­planer koordinieren die Beratung, Vorprüfung und Genehmigung der Nutzungs­planungen innerhalb der Verwaltung und stellen die Schnitt­stelle zu den Planungs­behörden sicher.