Ortsplanung
Der Bereich Ortsplanung umfasst die wichtigsten Raumplanungsinstrumente der Gemeinden. Mit der allgemeinen Nutzungsplanung steuern Gemeinden ihre räumliche Entwicklung und mit Sondernutzungsplänen stellen sie die zweckmässige Überbauung und Erschliessung besonderer Gebiete sicher.
Allgemeine Nutzungsplanung
Aufbauend auf eine Standortbestimmung und die räumliche Entwicklungsstrategie einer Gemeinde regelt die allgemeine Nutzungsplanung die zulässige Nutzung und Überbauung des Bodens. In der Regel besteht die allgemeine Nutzungsplanung aus dem Bauzonenplan und Kulturlandplan mit den zugehörigen Nutzungsbestimmungen in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Sondernutzungsplanung
Sondernutzungspläne werden in Erschliessungspläne und Gestaltungspläne unterschieden. Mit Gestaltungsplänen können neben Fragen zur Erschliessung besondere Anforderungen an die Qualität einer Überbauung festgelegt werden. Unter Umständen sind Abweichungen von den Regelungen in der Bau- und Nutzungsordnung zulässig, falls sie zu einem besseren Ergebnis führen.
Unsere Unterstützung
Die Abteilung Raumentwicklung begleitet und prüft die Planungen der Gemeinden. Unsere Kreisplanerinnen und Kreisplaner koordinieren die Beratung, Vorprüfung und Genehmigung der Nutzungsplanungen innerhalb der Verwaltung und stellen die Schnittstelle zu den Planungsbehörden sicher.