Sondernutzungsplanung
Die Gemeinden erlassen Sondernutzungspläne, um die allgemeine Nutzungsplanung in einem konkreten, klar umgrenzten Areal weiter zu präzisieren. Mit Festlegungen zur städtebaulichen und architektonischen Qualität leisten insbesondere Gestaltungspläne einen wichtigen Beitrag an die Umsetzung der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen.