Verfahren
Die Verfahren zum Erlass von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen sind in § 23 bis § 28 Baugesetz geregelt. Das Verfahren gewährleistet die Mitwirkung und den Rechtsschutz. So ist sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten und Betroffenen eingebracht werden können und eine rechtssichere Planungsgrundlage für Bauvorhaben geschaffen wird.