Verfahren
Das Verfahren zum Erlass von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen ist in den §§ 22 ff. des Baugesetzes geregelt. Es gewährleistet die Mitwirkung und den Rechtsschutz.
Das Verfahren zum Erlass von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen ist in den §§ 22 ff. des Baugesetzes geregelt. Es gewährleistet die Mitwirkung und den Rechtsschutz.