Regionale Sachpläne
Mit einem regionalen Sachplan können Gemeinden überkommunale und regionale Fragestellungen erfassen, abstimmen und die notwendigen Massnahmen behördenverbindlich festlegen. Der Erlass und die Verbindlichkeit der regionalen Sachpläne sind in § 12a Baugesetz geregelt.
Funktion und Inhalt
Der regionale Sachplan ist das Bindeglied zwischen dem kantonalen Richtplan und den kommunalen Nutzungsplänen.