Regionale Sachpläne
Der Regionale Sachplan (§ 12a BauG) bietet Gemeinden die Möglichkeit, überkommunale und regionale Fragestellungen zu erfassen, abzustimmen und die notwendigen Massnahmen behördenverbindlich festzulegen.
Regionaler Sachplan: Bindeglied zwischen kantonalem Richtplan und kommunalen Nutzungsplänen.