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Regionalplanung

Regionale Sachpläne

Mit einem regionalen Sachplan können Gemeinden über­kommunale und regionale Frage­stellungen erfassen, abstimmen und die notwendigen Mass­nahmen behörden­verbindlich festlegen. Der Erlass und die Verbindlichkeit der regionalen Sachpläne sind in § 12a Baugesetz geregelt.

Funktion und Inhalt

Der regionale Sachplan ist das Binde­glied zwischen dem kantonalen Richtplan und den kommunalen Nutzungsplänen.

Verfahren und Verbindlichkeit

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