Spezialfall: Erfüllung einer Bundesaufgabe
Bei Bauvorhaben in national bedeutenden Ortsbildern kommt das ISOS zur direkten Anwendung, wenn die kantonalen Behörden in Erfüllung einer Bundesaufgabe handeln.
Inventare zu Ortsbildern, Bauten und Objekten sind wichtige Grundlagen für die Entwicklung und Beurteilung von Planungs- und Bauvorhaben. Bauherrschaften, Gemeinden und kantonale Fachstellen haben die fachlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Weitere Unterlagen wie Arbeitshilfen und Empfehlungen liefern hilfreiche Informationen für die Planung und Projektierung.
Bei Bauvorhaben in national bedeutenden Ortsbildern kommt das ISOS zur direkten Anwendung, wenn die kantonalen Behörden in Erfüllung einer Bundesaufgabe handeln.
Für die Gemeinden Lenzburg, Reinach und Obersiggenthal wurde 2015 ein Inventar historischer Gärten und Anlagen erstellt. Die Regionalgruppe Aargau des BSLA (Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen) und der Aargauer Heimatschutz erarbeiteten die Inventare im Rahmen eines Pilotprojekts.
Für die kommunalen Schutzobjekte sind die Gemeinden zuständig. Sie schützen im Rahmen der Nutzungsplanung ihre kommunalen Baudenkmäler und Kulturobjekte. Die geschützten Objekte und die zugehörigen Bestimmungen sind der BNO (Bau- und Nutzungsordnung) der Gemeinde zu entnehmen. Die BNO sämtlicher Aargauer Gemeinden sind im ÖREB-Kataster verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.