Emissionen
Die Landwirtschaft ist verpflichtet, Emissionen möglichst gering zu halten. Im Baugesuchsverfahren ermitteln die zuständigen kantonalen Fachstellen die Geruchs- und Stickstoffemissionen bei Tierhaltungsanlagen.
Die Landwirtschaft ist verpflichtet, Emissionen möglichst gering zu halten. Im Baugesuchsverfahren ermitteln die zuständigen kantonalen Fachstellen die Geruchs- und Stickstoffemissionen bei Tierhaltungsanlagen.