Ertragswert und Belastungsgrenze
Der landwirtschaftliche Ertragswert bildet das Fundament des bäuerlichen Erbrechts, welches im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt ist. Landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe können bis zur Belastungsgrenze mit Schuldbriefen belehnt werden.